Bad Homburg. Die am Donnerstagmittag festgestellte Verunreinigung des Trinkwassers in Teilen des Stadtgebiets von Bad Homburg (Liste der betroffenen Gebiete siehe unten) mit coliformen Keimen hat nach wie vor Bestand.
Aktuell chloren die Stadtwerke in enger Abstimmung mit dem Hochtaunuskreis (Fachbereich Gesundheitsdienste, Veterinärwesen und Verbraucherschutz) das von der Verkeimung betroffene Versorgungsgebiet mit einer Netzlänge von ca. 18 km. Die nach der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte für das Desinfektionsmittel Chlor werden hierbei jedoch nicht überschritten. Unabhängig davon gilt für die betroffenen Verbraucher nach wie vor das Abkochgebot (Wasser mindestens 10 Minuten abkochen).
Bevor das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt, müssen die Trinkwasserproben unter Chlorung des Netzes absolut keimfrei sei.
Die Stadtwerke empfehlen den Wasserverbrauch „wie üblich“ aufrecht zu erhalten. So kann eine vollflächige Netzdurchspülung gewährleistet werden. Zur Körperpflege und zur Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden.
In allen anderen Versorgungszonen von Bad Homburg ist das Trinkwasser ohne Beeinträchtigung und kann weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
Das Abkochgebot hat bis auf Weiteres Bestand. Stadtverwaltung und Stadtwerke werden die Bürgerschaft informieren, sobald es neue Informationen gibt. Sobald die Trinkwasserqualität in den betroffenen Gebieten wiederhergestellt ist, werden die Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich ebenfalls informiert.
Aufgrund der vielen Nachfragen der betroffenen Kundinnen und Kunden haben die Stadtwerke ein FAQ-Dokument zum „Thema Abkochgebot, Chlorung und Wassernutzung“ auf ihrer Homepage hochgeladen (hier klicken).
Betroffene Anschlüsse: Straße:Hausnummern
Am Amburger Berg 1 bis 4
Am Baumgarten 2 bis 7
Am Rabenstein 2 bis 71
Am Walde 1 bis 13b
Am Wingertsberg 4 bis 11
Amalienschneise 10
An der Hohlen Eiche 1 bis 3
Döllesweg 2 bis 17
Ellerhöhweg 19 bis 24
Fichtestraße 2 bis 12
Friedberger Straße1 bis 101 & Trinkwasserbrunnen Goethestraße 1 bis 11
Heidweg 1 bis 33
Heinrich-von-Kleist-Straße 1 bis 64
Herderstraße 1 bis 30
Hölderlinweg 1 bis 42
Höllsteinstraße 2 bis 110
Immanuel-Kant-Straße 2 bis 16
Landgrafenstraße 95
Leibnizstraße 2 bis 12
Lessingstraße 1 bis 22
Oberer Rotlaufweg/Im HainlochFlst. 257/1
Paul-Ehrlich-Weg 1 bis 10
Philosophenweg 1 bis 31
Rotlaufweg 1 bis 41
Schellingstraße 1 bis 17
Schillerstraße 1 bis 39
Schopenhauerstraße 2 bis 13
Theodor-Storm-Straße 2 bis 41
Viktoriaweg 2 bis 18
Vor der Kuppe 1 bis 14a
Wingertsbergweg 2 bis 19 & Flst.108/5
++ Meldung von Donnerstag, 12. September 2024 ++
Bad Homburg. In Teilen von Bad Homburg wurden im Trinkwasser coliforme Keime festgestellt. Der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert wurde überschritten.
Betroffen sind Straßen in den Stadtteilen Kirdorf, Hardtwald und Gonzenheim. Liste der betroffenen Hausanschlüsse unten anstehend.
Als Vorsorgemaßnahme hat das Gesundheitsamt des Hochtaunuskreises angeordnet, zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken nur handelsübliches Mineralwasser zu verwenden oder das Trinkwasser mindestens 10 Minuten lang abzukochen. Zur Körperpflege und zur Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden.
In allen anderen Versorgungszonen von Bad Homburg ist das Trinkwasser ohne Beeinträchtigung und kann weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
Sobald die Trinkwasserqualität in den betroffenen Gebieten wiederhergestellt ist, werden die Bürgerinnen und Bürger informiert.