Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug plant, muss diese Veranstaltung gemäß dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe, also bevor Teilnehmenden eingeladen oder Aufrufe über Medien verbreitet werden, bei der zuständigen Versammlungsbehörde anmelden.
Nach der Anmeldung prüft die Versammlungsbehörde die geplante Veranstaltung und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, wie z.B. die Festlegung von Auflagen oder den Einsatz von Sicherheitskräften (Beschränkungsverfügung).
Für weitere Informationen zur Anmeldung und den rechtlichen Vorgaben, kontaktieren Sie bitte die Versammlungsbehörde.
Bei Bedarf werden im Vorfeld Kooperationsgespräche mit dem Veranstalter / der Veranstalterin geführt, um den Ablauf und die Durchführung der Versammlung zu klären und mögliche Sicherheitsmaßnahmen abzustimmen.