Für die Veröffentlichung reproduzierter Archivalien des Stadtarchivs Bad Homburg v. d. Höhe ist eine ausdrückliche Genehmigung des Stadtarchivs einzuholen. Hier können Sie Ihren Antrag auf Veröffentlichungsgenehmigung direkt online stellen. Bitte beachten Sie: Bei einer Veröffentlichung von Reproduktionen sind das Stadtarchiv und die dort verwendete Archivsignatur anzugeben.
Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Bad Homburg v. d. Höhe sowie die Archivierung kommunalen Archivgutes (Archivsatzung, Stand 30. April 2015)
Die Genehmigung gilt nur für die angegebene Veröffentlichung. Bei einer Neuauflage ist ein weiterer Antrag auf Veröffentlichungsgenehmigung zu stellen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Archivsatzung des Stadtarchivs Bad Homburg v. d. Höhe.