Wenn es meldepflichtige Änderungen in einem bestehenden Gewerbe gibt, müssen Sie das als natürliche (Einzelunternehmer) oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien) innerhalb von 6 Wochen das dem Gewerbeamt melden.
Anzeigepflichtig sind folgende Veränderungen:
1. Einzelgewerbetreibende:
Wechsel der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk
Beendigung eines Gewerbes
2. Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG):
Wechsel der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk
Beendigung eines Gewerbes
Austritt eines Gesellschafters bei einer GmbH / OHG