Baustellensicherung - Antrag auf Erteilung einer verkehrsbehördlichen Genehmigung
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Für jegliche Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, wird eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Absicherung der Arbeitsstelle benötigt. Bei der Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist vom Antragstellenden ein Verkehrszeichenplan, in dem alle Verkehrszeichen und- einrichtungen aufgeführt sind, einzureichen. Bei Arbeiten von kürzerer Dauer oder geringem Umfang kann die Benennung eines Regelplanes ausreichend sein. Die Absicherung erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21).
Für die Erteilung von verkehrsbehördlichen Genehmigungen werden Verwaltungsgebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Straßenverkehrsbehörde Bad Homburg v. d. Höhe erhoben.
zahlbar per Rechnung/Kostenbescheid
Voraussetzungen
Sie müssen in Besitz der entsprechenden Nachweise sein.
Es wird die Angabe eines Regelplans oder sofern erforderlich ein Verkehrszeichenplan benötigt. Notwendig ist weiterhin ein MVAS-Nachweis (RSA-Schulung) der verantwortlichen Person und deren Vertretung.