Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen
Soziales und Wohnen

Parkerleichterungen - persönlicher Behindertenparkplatz - Antrag

Sofern Sie in Besitz eines Parkausweises für Schwerbehinderte (blauer Ausweis) sind und über keine Parkmöglichkeit auf Ihrem Grundstück oder in der Nähe Ihrer Arbeitsstätte verfügen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Errichtung eines persönlichen Behindertenparkplatz vor Ihrer Wohnung bzw. in der Nähe Ihrer Arbeitsstätte zu stellen. Sollte die Prüfung der Unterlagen sowie des Erfordernisses positiv ausfallen, wird die Errichtung seitens der Straßenverkehrsbehörde angeordnet.

zum Online-Service
Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen

Sie müssen in Besitz eines Parkausweises für Schwerbehinderte (blauer Ausweis) sein und über keine Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück Ihres Wohnung bzw. in der Nähe Ihrer Arbeitsstätte verfügen. Weiterhin muss ein Parkraummangel vorliegen.

Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Zuständige Stellen
Schwerbehindertenparkplatz persönlich
Kontakt

Mitarbeiter/innen

Hans-Georg Venter
Sachbearbeitung
zum Online-Service