Wohnberechtigungsschein (außerhalb von Bad Homburg v. d. Höhe)
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Allerdings kann bei einer deutlichen Einkommensverbesserung eine Verpflichtung zur Leistung der Fehlbelegungsabgabe entstehen. Damit wird der dann ungerechtfertigte Subventionsvorteil entsprechend der Leistungsfähigkeit der Betroffenen abgeschöpft.
Der Wohnberechtigungsschein beinhaltet eine angemessene Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (z. B. Behinderte) und ist ein Jahr lang in Hessen gültig.
Wohnungsvermittlung (in Bad Homburg v. d. Höhe)
Der Fachdienst Wohnen der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe kann Ihnen bei der Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung auf Antrag behilflich sein. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen einhält, eine Bindung an die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe besteht und Ihre derzeitigen Wohnverhältnisse unzureichend sind. Sofern Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können wir Sie in unsere Bewerberliste aufnehmen und für die Vermittlung einer Wohnung vorsehen.
Bedenken Sie bitte, dass in Bad Homburg v. d. Höhe viele Menschen eine akzeptable und bezahlbare Wohnung suchen. Dementsprechend lang ist auch unsere Bewerberliste und die Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung kann, abhängig von der Haushaltsgröße, mehrere Jahre dauern.