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Soziales und Wohnen

Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein (außerhalb von Bad Homburg v. d. Höhe)
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt Sie zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde. Ein bei Bezug Wohnberechtigter bleibt während der Dauer des Mietverhältnisses nutzungsberechtigt, unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Allerdings kann bei einer deutlichen Einkommensverbesserung eine Verpflichtung zur Leistung der Fehlbelegungsabgabe entstehen. Damit wird der dann ungerechtfertigte Subventionsvorteil entsprechend der Leistungsfähigkeit der Betroffenen abgeschöpft.
Der Wohnberechtigungsschein beinhaltet eine angemessene Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse (z. B. Behinderte) und ist ein Jahr lang in Hessen gültig.


Wohnungsvermittlung (in Bad Homburg v. d. Höhe)
Der Fachdienst Wohnen der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe kann Ihnen bei der Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung auf Antrag behilflich sein. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen einhält, eine Bindung an die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe besteht und Ihre derzeitigen Wohnverhältnisse unzureichend sind. Sofern Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können wir Sie in unsere Bewerberliste aufnehmen und für die Vermittlung einer Wohnung vorsehen.
Bedenken Sie bitte, dass in Bad Homburg v. d. Höhe viele Menschen eine akzeptable und bezahlbare Wohnung suchen. Dementsprechend lang ist auch unsere Bewerberliste und die Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung kann, abhängig von der Haushaltsgröße, mehrere Jahre dauern.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen
  • Allgemein:
    Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen.
  • Vermittlung in Bad Homburg v. d. Höhe: Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen einhält, eine Bindung an die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe besteht und Ihre derzeitigen Wohnverhältnisse unzureichend sind. Sofern Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können wir Sie in unsere Bewerberliste aufnehmen und für die Vermittlung einer Wohnung vorsehen.

 

  • Um sich als Wohnungssuchend registrieren zu lassen benötigen wir das Antragsformular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und folgende Unterlagen: - Einkommensnachweise der letzten drei Monate aller Haushaltsmitglieder oder - aktueller Leistungsbescheid Jobcenter / Sozialamt - Aufenthaltserlaubnis, falls Nationalität außerhalb der EU - ggf. weitere Nachweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (zum Download)
  • Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
    § 5 Hessisches Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG)
    § 17 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG)
Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Zuständige Stellen
Wohberechtigungsschein
Kontakt

Mitarbeiter/innen

Weitere Informationen
  • Sollten Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, eine Bindung an die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe bestehen und aufgrund Ihrer finanziellen Situation für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt sein, können Sie sich für die Seniorenwohnanlage in Dornholzhausen bewerben.

 

  • Informationen und Beratung erhalten Sie zu den telefonischen Sprechzeiten (Mo, Mi, Fr von 8 bis 12 Uhr). Persönliche Vorsprache ist nach Terminvereinbarung möglich.
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