Brauchtumsfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden. Verbrannt werden dürfen nur unbehandeltes Holz sowie der im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallende Baum- und Strauchschnitt oder Reisig und Stroh (mit ca. 20 % Restfeuchte, auch trockene Weihnachtsbäume, keine großen Stämme). Das Feuer darf auf keinen Fall zur Beseitigung von sonstigen Abfällen, wie z.B. Haus- oder Sperrmüll, Reifen, Plastikabfällen oder ähnlichen Materialien genutzt werden. Zum Entfachen des Feuers darf nur trockenes Stroh, auf keinen Fall jedoch Brandbeschleuniger, wie z. B. Altöl, Dieselkraftstoff oder Benzin benutzt werden. Das Feuer muss kontrollierbar sein, darf nicht zu hoch aufgeschichtet werden und glühende Reste müssen abgelöscht werden.
Es ist darauf zu achten, dass das Feuer nicht auf Bäume, Sträucher oder Böschungsbewuchs übergreift. Folgende Mindestabstände sind zur Vermeidung von Brandgefahr und Geruchsbelästigungen von Nachbarn und Straßenbenutzern einzuhalten:
• 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden;
• 25 m von sonstigen baulichen Anlagen;
• 50 m Abstand von öffentlichen Verkehrsflächen;
• 10 m Abstand von befestigten Wirtschaftswegen;
• 200 m Abstand zu Autobahnen.