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Politik, Wahlen und Ehrenamt

Wahlhelfer*in

In Bad Homburg werden für die Durchführung einer Wahl insgesamt etwa 500 Ehrenamtliche benötigt. Für diesen Einsatz wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld gezahlt.

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen für Wahlhelfer*innen.

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre (bei der Europawahl 16 Jahre)
Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
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