Der Innenstadtbereich von Bad Homburg v. d. Höhe gliedert sich in die Bewohnerparkzonen West / Ost / Süd / Altstadt. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über den Umfang der jeweiligen Zonen.
• Der Antragstellende muss mit dem Hauptwohnsitz / 1. Wohnsitz in einer der
Parkzonen gemeldet sein (Ost / West / Süd / Altstadt)
• Das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein.
Ist das Fahrzeug auf eine andere Person oder eine Firma zugelassen, muss ein Nutzungsnachweis des Fahrzeughalters über die Art der Überlassung des Fahrzeuges vorgelegt werden.
Firmenfahrzeug = Nachweis über die private Nutzung
Andere Person = Dauerhafte Nutzung und Begründung, warum das Fahrzeug auf diese Person zugelassen ist
Folgende Unterlagen werden benötigt: Gültiger Personalausweis oder Aufenthaltstitel / Meldebescheinigung, Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein), Nutzungsnachweis, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind