Wer gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet und nicht im Besitz einer Reisegewerbekarte ist, benötigt eine Erlaubnis gemäß § 55a Absatz 1 Ziffer 1 Gewerbeordnung (GewO).
Die Erlaubnis muss bei der zuständigen Behörde am Ort des Verkaufs beantragt werden
Um die Erlaubnis zu beantragen benötigt man als natürliche Person seinen Personalausweis. Juristische Personen benötigen den Handelsregisterauszug, die Bescheinigung der Anmeldung des Gewerbes und den Personalausweis der gesetzlichen Vertreter