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Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.


Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

 

Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

  • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).

Wir können folgende Beglaubigungen für Sie ausfertigen:

  • Zeugniskopie
  • Diplomurkunden
  • Promotionsurkunden
  • Approbationsurkunden

Für sonstige Beglaubigungen sind entweder das Ortsgericht (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen), das Standesamt, die Rentenstelle oder die Notare zuständig.

Kosten & Zahlungsweise

Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

  • je Urkunde - 3,00 Euro
  • Pro Kopie 0,20 Euro
  • Unterschriftsbeglaubigungen 6,00 Euro
  • Lebensbescheinigungen (f. Rentenkassen) - kostenlos
  • Haushaltsbescheinigungen (f. Kindergeldkasse) - kostenlos

Die Gebühren können mit EC-Karte entrichtet werden.

Voraussetzungen

Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

  • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).

Wir können folgende Beglaubigungen für Sie ausfertigen:

  • Zeugniskopie
  • Diplomurkunden
  • Promotionsurkunden
  • Approbationsurkunden

Für sonstige Beglaubigungen sind entweder das Ortsgericht (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen), das Standesamt, die Rentenstelle oder die Notare zuständig.

Zuständige Stellen
Stadtbüro
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
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