Mit einer Beglaubigung eines Dokumentes wird die Übereinstimmung von Ablichtungen oder Abschriften mit dem vorgelegten Original bestätigt.
Wir beglaubigen die Ablichtungen oder Abschriften folgender Dokumente:
· Zeugnisse
· Diplom-, Promotions- oder Approbationsurkunden
· Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass
· Führerscheine
· Haushaltsbescheinigungen für die Familienkasse
· Lebensbescheinigungen für Rentenkassen
· Rentenanträge
· Ausländische Personenstandsurkunden
Wir beglaubigen auch
· Unterschriften und Handzeichen
zur Vorlage bei einer Behörde oder anderen öffentlichen Stelle gemäß einer Rechtsvorschrift
Inländische Personenstandsurkunden werden grundsätzlich nicht beglaubigt. Die Standesämter stellen eine Abschrift der Originalurkunde aus. Bitte wenden Sie sich daher an das Standesamt jener Gemeinde oder Stadt, in der das Ereignis (Geburt, Heirat, Tod) stattgefunden hat.
Beglaubigungen von Dokumenten oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten sowie Öffentliche Beglaubigungen erhalten Sie je nach Zuständigkeit beim Amtsgericht, Ortsgericht oder einem Notar.