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© Nina Gerlach, Stadt Bad Homburg v. d. Höhe

Neue Gestaltungsregeln für die Louisenstraße

Gemeinsam die Innenstadt gestalten – Ihre Mitwirkung zählt!

Unsere Innenstädte befinden sich im Wandel – damit einher gehen veränderte Erwartungen an Einzelhandel und Gastronomie. Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, überarbeitet das Citymanagement der Stadt Bad Homburg derzeit die
„Richtlinie gem. §3 (5) Sondernutzungssatzung für den Bereich der Fußgängerzone Louisenstraße“. 

Dabei handelt es sich um eine gestalterische Richtlinie, die festlegt, wie Werbeanlagen, Warenauslagen, Möblierung und weitere Elemente der Fußgängerzone gestaltet und platziert werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel die Art von Stühlen und Tischen vor einem Geschäft, die Anzahl an Warentischen oder welche Art von Sonnenschirmen erlaubt ist. Diese Gestaltungsrichtlinien der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe sind über 20 Jahre alt und wurde seitdem nur wenig verändert. Aus Sicht der Verwaltung sind die Gestaltungsrichtlinien nicht mehr zeitgemäß und sollen deshalb überarbeitet werden.

Sie betreiben ein Geschäft oder eine Gastronomie in der Fußgängerzone Louisenstraße?

Dann laden wir Sie herzlich ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Wir möchten Sie als Akteurinnen und Akteure der Louisenstraße mit Ihrer Praxiserfahrung und Ihrem Blick aus dem Alltag aktiv in die Überarbeitung einbeziehen.

Ihre Erfahrungen, Ideen und Anregungen sind ein wertvoller Beitrag zur Weiterentwicklung einer lebendigen und attraktiven Innenstadt.

Hinweis: Überarbeitet werden ausschließlich die Gestaltungsrichtlinien, nicht die Sondernutzungssatzung selbst. Diese finden Sie lediglich ergänzend unter folgendem Link: Sondernutzungssatzung (ab März 2023 gültige Fassung)

Jetzt mitwirken – so funktioniert's:

Nutzen Sie das untenstehende Formular, um Ihre Änderungsvorschläge direkt einzureichen.
Alle Rückmeldungen werden gesammelt, fachlich bewertet und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.

👉 Der nächste Präsenztermin findet am 5. August 2025 statt: 
 Wenn Sie darüber hinaus Interesse haben, sich im weiteren Prozess aktiv einzubringen, können Sie sich verbindlich zur Teilnahme am Arbeitskreis anmelden. In diesem Rahmen arbeiten wir gemeinsam an den eingereichten Vorschlägen und diskutieren diese im direkten Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung sowie relevanten Interessensverbänden. Ziel ist es, gemeinsam eine tragfähige Lösungen zu erarbeiten. 

 Bitte beachten Sie:  Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Teilnahme. Bei mehr Anmeldungen als verfügbaren Plätzen entscheidet das Los.
 
Ihre Mitwirkung macht den Unterschied – für eine Innenstadt, die Zukunft hat.

Betreiben Sie ein Ladenlokal
Sind Sie in der Gastronomie tätig?
Befindet sich Ihr Standort auf der Fußgängerzone Louisenstraße?
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