Bad Homburg v. d. Höhe. Mehr Sicherheit im Straßenverkehr trägt entscheidend dazu bei, dass sich alle auf ihren Verkehrswegen wohlfühlen. Die neue Landeskampagne des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen „Mit Abstand sicher unterwegs“ setzt sich für die Stärkung der Verkehrssicherheit in hessischen Kommunen ein. Ein zentrales Thema ist der richtige Abstand beim Überholen: Wer andere Verkehrsteilnehmende, die zu Fuß, mit dem E-Roller oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, mit einem Kraftfahrzeug überholt, muss innerorts 1,5 Meter, außerorts sogar zwei Meter Abstand halten. Damit es im Alltag noch besser gelingt, den Überholabstand richtig einzuschätzen und alle sicher unterwegs sein können, verdient das Thema besondere Aufmerksamkeit.
Hier setzt die Kampagne an: Mit interaktiven Angeboten bietet sie gute Gelegenheiten für alle Bürgerinnen und Bürger, das eigene Wissen rund um den Überholabstand und weitere Verkehrsregeln auf die Probe zu stellen und Neues zu lernen. „Verkehrssicherheit ist uns ein wichtiges Anliegen“, betont Oberbürgermeister Alexander Hetjes. „Die Landeskampagne unterstützen wir daher und freuen uns über die vielfältigen Angebote, die sie den Bürgerinnen und Bürgern bietet.“ Roswitha Hoflender, Fahrradbeauftragte der Stadt, ergänzt: „Gerade der Abstand beim Überholen wirkt im Alltag oft wie ein banales Thema – ihn richtig einzuschätzen ist aber umso wichtiger! Ein zu geringer Abstand führt dazu, dass sich vor allem Radfahrende unsicher im Verkehr fühlen.“
Inhalte der Kampagne „Mit Abstand sicher unterwegs“
Alle Infos zur Kampagne und die interaktiven Angebote sind auf der Kampagnenwebsite unter www.mit-abstand.de zu finden.
Verkehrs-Quiz: Wer das eigene Wissen rund um Verkehrsregeln testen und erweitern möchte, kann dies spielerisch bei einem Quiz auf der Kampagnen-Website tun.
Kreativwettbewerb: Damit man sich den richtigen Abstand gut merken und ihn vor allem auch sicher anwenden kann, rufen die Initiatoren der Kampagne zum landesweiten Kreativ-Wettbewerb auf und fragen: Wie sehen 1,5 Meter Rücksicht im Straßenverkehr für euch aus? Ob Zeichnungen, Fotos, Slogans, Kurzfilme oder andere kreative Umsetzungen: Alle künstlerischen Formate sind gerne gesehen. Teilnehmen können alle hessischen Kommunen, Vereine, Schulen, Hochschulen, Unternehmen oder andere Institutionen und Privatpersonen. Die Beiträge können bis 31. August 2023 eingereicht werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Chance auf Wertgutscheine für einen Fahrrad-Onlinehandel und auch die Kommune mit den meisten Einreichungen profitiert und gewinnt eine Fahrrad-Reparatursäule.
Werbematerialen: Kreativ gestaltete Postkarten rund um den Überholabstand und eine Faltkarte mit integriertem Wimmelbild, die spielerisch das Wissen rund um Verkehrsregeln auffrischen, finden die Bad Homburgerinnen und Bad Homburger künftig in vielen örtlichen Auslagestellen (z.B. Tourist-Info, StadtBibliothek). Auch die Bad Homburger Schulen werden von der städtischen Fahrradbeauftragten informiert und auf Wunsch mit Werbematerialien der Kampagne ausgestattet.
Eigener Aktionstag der Stadt
Am Tag der Verkehrssicherheit, Samstag, 17. Juni 2023, wird die Stadt Bad Homburg mit verschiedenen Kooperationspartnern an einem Stand in der Innenstadt noch einmal auf die Kampagne und auf eigene Initiativen zur Sicherheit im Verkehr und zum Radfahren im Allgemeinen (z.B. die Neubürger-Radtour) aufmerksam machen. Zum Aktionstag wird die Stadt im Vorfeld noch nähere Informationen bereitstellen.
Hintergrund der Kampagne
Mit der StVO-Novelle 2020 sind weitere Regeln für das richtige Verhalten im Straßenverkehr in Kraft getreten. Dazu gehört der Mindestüberholabstand. Denn beim Überholen entstehen Luftverwirbelungen und Sogeffekte – diese können andere Verkehrsteilnehmende aus dem Gleichgewicht bringen und sogar auf die Fahrbahn ziehen. Außerdem können Radfahrerinnen und Radfahrer aufgrund von Schlaglöchern, Seitenwind oder der natürlichen Pendelbewegung beim Radfahren nicht immer eine schmale Ideallinie einhalten. Damit Unebenheiten wie etwa Schlaglöcher problemlos umfahren werden können und auch das Ausbalancieren eines Windstoßes Radfahrerinnen und Radfahrer nicht in Gefahr bringt, ist es wichtig, dass ein ausreichender Mindestabstand beim Überholen eingehalten wird. Durch die StVO-Novelle 2020 wurde ein Überholabstand von 1,5 Metern (innerorts) und zwei Metern (außerorts) zwischen Kraftfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmenden festgeschrieben.