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Start der Briefwahl in Bad Homburg v. d. Höhe
Aktuelles – 05.09.2023

Start der Briefwahl in Bad Homburg v. d. Höhe

Zur Hessischen Landtagswahl am 8. Oktober 2023.
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#badhomburg

Bad Homburg v. d. Höhe. Am 8. Oktober 2023 wird in Hessen darüber entschieden, wer zukünftig im Wiesbadener Landtag vertreten sein wird. Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe weist darauf hin, dass auch hier die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme gerne vor dem eigentlichen Stichtag abgeben können.

 

Das Angebot der Briefwahl wurde bei vergangenen Wahlen bereits zahlreich genutzt und auch zur Landtagswahl wird die Zahl der Briefwählerinnen und -wähler hoch sein.

 

Das Briefwahlbüro ist im Glaspavillon des Technischen Rathauses, Bahnhofstr. 16-18, eingerichtet und steht den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wie folgt zur Abgabe ihrer Stimme oder auch zur Abholung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung:

  • Montag & Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag & Freitag von 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch von 13 bis 18 Uhr

 

Unkompliziert, bequem und am schnellsten ist es jedoch, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen! Das Wahlamt verweist dafür auf die städtische Homepage www.bad-homburg.de. Auf der Startseite sind unter „Aktuelle Themen“ Informationen zur Hessischen Landtagswahl und ein Link hinterlegt, um sich für die Zusendung der Briefwahlunterlagen registrieren zu lassen. 

 

Es besteht weiterhin auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen schriftlich (Post, Fax) oder per E-Mail (wahlen@bad-homburg.de) zu beantragen. Anzugeben sind Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift.

 

Die Wahlbenachrichtigungen werden per Post bis zum 17. September 2023 zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung kann ebenfalls genutzt werden, um die Briefwahlunterlagen anzufordern. Dazu füllt man die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und sendet sie per Post, Fax oder E-Mail an das Wahlamt.

 

Vor dem Wahltag besteht die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe einzusehen. Es wird zur Einsichtnahme vom 18. bis 22. September 2023 im Briefwahlbüro bereitgehalten. Sind Personen nicht im Wählerverzeichnis eingetragen, aber der Überzeugung wahlberechtigt zu sein, besteht die Möglichkeit, die Eintragung ergänzen zu lassen.

 

Die öffentliche Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Hessischen Landtag erfolgt bis 14. September 2023.

 

Weitere Informationen rund um die Landtagswahl stellt auch die Hessische Landesregierung zur Verfügung unter https://wahlen.hessen.de/landtagswahlen.