Bad Homburg v. d. Höhe. Für den Schiedsamtsbezirk Bad Homburg v. d. Höhe III (Gonzenheim) sucht die Stadt Bad Homburg eine geeignete Person, die sich als Schiedsfrau oder Schiedsmann zur Verfügung stellen möchte. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die Bürgerinnen oder Bürgern übertragen werden soll, die allgemeines Ansehen und das Vertrauen ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger genießen.
Die Schiedsperson wird eingeschaltet zur Schlichtung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre. Sie kann auch zur Vermittlung hinzugezogen werden bei strafrechtlichen Handlungen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Sachbeschädigung oder Bedrohung.
Weitere Informationen zu den Aufgaben einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes gibt es unter www.schiedsamt.de.
Personen, die in Bad Homburg wohnen, das 30. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und sich für die genannte Tätigkeit interessieren, werden gebeten, sich schriftlich und mit Lebenslauf zu bewerben unter:
Magistrat des Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Fachbereich Recht
Bahnhofstraße 16 – 18
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt. Die Bestätigung der Wahl und die Vereidigung erfolgen durch den Direktor des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe.
Bei Rückfragen steht Frauke Rögler-Rumscheidt unter (06172) 100-3011 oder frauke.roegler-rumscheidt@bad-homburg.de zur Verfügung.