Gemeinsame Pressemitteilung der Kommunen Bad Homburg v. d. Höhe / Eschborn / Frankfurt am Main / Oberursel (Taunus) / Steinbach (Taunus)
Die fünf Städte Bad Homburg v. d. Höhe, Eschborn, Frankfurt am Main, Oberursel (Taunus) und Steinbach (Taunus) haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen für den bevorstehenden Ausbau des Höchstspannungsnetzes verständigt. Durch die enge Abstimmung in Planung, Bewertung und Beteiligung wollen sie verlässliche, einheitliche Rahmenbedingungen schaffen und die Belastungen für Mensch, Natur und Wirtschaft minimieren.
Die Planung der Vorhaben liegt bei den Übertragungsnetzbetreibern TenneT TSO GmbH und Amprion GmbH, die Genehmigung beim Regierungspräsidium Darmstadt; der Regionalverband FrankfurtRheinMain begleitet das Verfahren. In ihrem hochverdichteten urbanen Raum mit knappen Flächen sehen die Kommunen einen besonderen Bedarf an maßgeschneiderten, innovativen Lösungen wie beispielsweise kompakter Anlagentechnik.
Die Kommunen erkennen die Notwendigkeit des Netzausbaus an und befürworten eine abgestimmte gemeinsame Lösung. Sie setzen auf transparente Zusammenarbeit mit Übertragungsnetzbetreibern, Landesbehörden, Landwirtschaft, Öffentlichkeit und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain. So soll ein Modellraum für einen fairen, nachvollziehbaren Netzausbau entstehen. Ziel ist eine frühzeitige, lösungsorientierte Einbringung regional abgestimmter Trassen- und Standortvorschläge, um Belastungen gerecht zu verteilen und Konflikte früh zu klären.
Dabei sehen die Nachbarstädte gemeinsame Beurteilungsmaßstäbe für die Planung als maßgeblich an und fordern diese von den Übertragungsnetzbetreibern ein:
1. Flächeneffizienz hat oberste Priorität: Jede Lösung soll so wenig Fläche wie möglich beanspruchen, vorzugsweise mit kompakter Technik wie gasisolierten Anlagen.
2. Trassenbündelung: Bestehende Leitungstrassen sollen vorrangig genutzt und neue Leitungen an Strom-, Verkehrs- oder Schienentrassen geführt werden, um zusätzliche Landschaftszerschneidungen zu vermeiden.
3. Schutz hochwertiger Landwirtschaftsflächen: Standorte mit geringer Bodengüte werden bevorzugt; Bewirtschaftbarkeit, Betriebsgrößen und Wegestrukturen bleiben gewahrt.
4. Sicherung städtebaulicher Entwicklung: Bestehende Bebauung und geplante Entwicklungsflächen dürfen nicht beeinträchtigt werden.
5. Erhalt von Natur- und Erholungsräumen: Sichtachsen, Naherholungsflächen, Schutzgebiete und Bodendenkmäler sind möglichst zu schonen.
6. Erhalt von Wegeverbindungen: Überörtliche Radwege, Regionalparkrouten, landwirtschaftliche Erschließungswege und Wege des Alltags bleiben nutzbar.
7. Einfügen ins Landschaftsbild: Anlagen müssen sich stimmig in Orts- und Landschaftsbild einfügen.
8. Gerechte Lastenverteilung: Belastungen werden zwischen allen betroffenen Kommunen der Region ausgewogen verteilt.
9. Verbindliche Beachtung aller Abstands- und Schutzvorgaben: Rechtliche Anforderungen bilden die Grundlage jeder Standortentscheidung.
Den Kommunen ist bewusst, dass nicht jede Maßgabe gleichzeitig vollständig erfüllt werden kann und dass sie in den Verfahren lediglich beteiligt, nicht federführend sind. Sie fordern daher sorgfältige Abwägungen, einen fairen Ausgleich sowie einen offenen Dialog aller Beteiligten. Erwartet werden transparente Rückmeldungen der Netzbetreiber zur Umsetzung bisheriger Diskussionsergebnisse, nachvollziehbare Angaben zu Flächenbedarfen und eine einheitliche Bewertungsgrundlage für unterschiedliche Technik- und Standortvarianten. Alle beteiligten Akteure sind eingeladen, den weiteren Prozess gemeinsam zu gestalten und so einen nachhaltigen, tragfähigen Netzausbau in der Region zu ermöglichen.