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Förderung für behindertengerechten Umbau von Wohnungen
Aktuelles – 18.06.2025

Förderung für behindertengerechten Umbau von Wohnungen

Bis zu 15.000 Euro
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#badhomburg

Bad Homburg v. d. Höhe. Das Land Hessen fördert den behindertengerechten Umbau von Wohneigentum mit einem Kostenzuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben - maximal bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit. Förderfähig sind Bestandswohnungen, die entweder vom Eigentümer selbst oder einem Angehörigen genutzt werden. Dem Haushalt, der die zu fördernde Wohnung bewohnt, muss eine Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder einem Mindestpflegegrad der Stufe 2 angehören.  


 
Es gelten folgende maximale Zuschussbeträge bei:  
 
- Badumbau: 5.500 Euro 
- Küchenumbau: 5.500 Euro 
- Treppenlift/Aufzugseinbau: 6.500 Euro 
 
 

Für alle anderen Maßnahmen, zum Beispiel die Errichtung von Rampen, Beseitigung von Stufen und Schwellen, Verbreiterung von Türen oder Einbau von visuellen Hilfen für hörbehinderte Menschen beträgt der Zuschuss maximal 3.000 Euro. Maßnahmen mit Ausgaben unter 1.500 Euro werden nicht gefördert. 

 
Der Antrag auf Gewährung eines Kostenzuschusses ist bei den Wohnungsbauförderungsstellen der kreisfreien Städte bzw. den Landkreisen zu stellen, in deren Gebiet die Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Eine Liste der Wohnungsbauförderungsstellen 
sowie die Antragsformulare findet sich auf der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unter www.wibank.de. 
 

Befindet sich die Immobilie, die behindertengerecht umgebaut werden soll, in Bad Homburg, können sich Interessierte an das Wohnungsamt der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, Telefon (06172) 100-5092.