Bad Homburg. Wie viele Menschen leben in Bad Homburg v. d. Höhe? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Kindertagesstätten, Schulen oder Seniorenheime? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 wieder der Zensus statt.
Und bald ist es soweit: Zum Stichtag 15. Mai 2022 findet in Deutschland der nächste Zensus statt und genauso wie in allen Städten und Gemeinden Deutschlands wird dabei auch in Bad Homburg v. d. Höhe ermittelt, wie viele Menschen hier leben, wie sie wohnen und arbeiten.
„Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Kommunen beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basisdaten für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig“, erklärt Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak. Daher führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder alle 10 Jahre den Zensus durch. Ursprünglich sollte der nächste Zensus – 10 Jahre nach dem Zensus 2011 – im Jahr 2021 stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er um ein Jahr auf 2022 verschoben.
Befragung von Bürgerinnen und Bürgern
Obwohl der Zensus auch als „große Volkszählung“ bekannt ist, muss dafür nicht jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner einzeln befragt werden – im Gegenteil: Die Mehrheit der Bevölkerung muss selbst gar keine Auskunft leisten, da in Deutschland ein sogenannter registergestützter Zensus durchgeführt wird und die Bevölkerungsdaten somit in erster Linie aus Verwaltungsregistern stammen.
Bundesweit nehmen nur rund 10 Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil. Diese Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zu Erwerbstätigkeit. Alle zur Befragung ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet.
Die Ergebnisse des Zensus sind die Grundlage dafür, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der amtlichen – das heißt an der durch den Zensus ermittelten – Einwohnerzahl.
Sonderfall: Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte
Sonderbereiche für den Zensus sind Wohnheime (zum Beispiel Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte (zum Beispiel Alters-/Pflegeheime und Kinder-/Jugendheime). An diesen Anschriften müssen Angaben für alle Bewohnerinnen und Bewohner eingeholt werden, da die Melderegister, beispielsweise aufgrund häufiger Umzüge, oft zu ungenau sind. Auskünfte für Gemeinschaftsunterkünfte werden dabei von den Einrichtungsleitungen eingeholt, sodass die Bewohnerinnen und Bewohner nicht selbst befragt werden.
Erhebungsstellen und Erhebungsbeauftragte
Für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 in Bad Homburg v. d. Höhe ist eine Erhebungsstelle eingerichtet worden. Sie hat Interviewerinnen und Interviewern, sogenannte Erhebungsbeauftragte, angeworben und geschult. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von der Erhebungsstelle fortlaufend sichergestellt. Vor ihrem Einsatz haben sich die Erhebungsbeauftragten gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichtet. Ein Interviewerinnen- bzw. Interviewer-Ausweis in Verbindung mit einem Personalausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.
Die Durchführung des Zensus 2022 beginnt in diesen Tagen mit einer Vorbegehung durch die Interviewer*innen. Sie schauen sich an, ob die Gegebenheiten vor Ort mit den Angaben in ihren Unterlagen übereinstimmen. Ist dies der Fall, werfen sie einen Umschlag mit Informationen und der Terminankündigung für die Befragung in den Briefkasten. Zum angekündigten Termin – oder einem anderen, wenn dieser nicht passen sollte – führen sie dann ein kurzes Interview durch und übergeben anschließend die Zugangsdaten für die Onlinebefragung. Dies sollte nicht länger als 10 Minuten dauern. Zu beantworten sind nur wenige Fragen zu den Personen, die an der ausgewählten Adresse wohnen. Namen, Geburtsdaten, Familienstand und ob es sich um die alleinige Wohnung handelt. Bei der Online-Befragung, die jede auskunftspflichtige Person selbst im Anschluss noch durchführen muss, geht es hauptsächlich um Berufstätigkeit, Ausbildung und aktuelle Arbeitssituation. Für minderjährige Familienmitglieder sind die Erziehungsberechtigten auskunftspflichtig. Hier endet der Fragebogen entsprechend nach den Angaben zur Schule.
Ausschließlich anonyme Daten
Alle Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck des Zensus ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen.
Wohnungen und Gebäude
Neben der Einwohnerzahl ermittelt der Zensus auch die Zahl der Wohnungen und Gebäude in Deutschland. Weil es dafür keine flächendeckenden Register gibt, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Wohngebäuden postalisch durch das Hessische Statistische Landesamt angeschrieben und gebeten, über einen Online-Fragebogen Angaben zur Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung bzw. ihres Wohngebäudes zu machen. Auf Wunsch kann dieser Fragebogen auch in Papierform angefordert werden.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf dem offiziellen Internetauftritt unter www.zensus2022.de sowie bei unserer Erhebungsstelle, Roswitha Hoflender und Süleyman Karaduman, Telefon (06172) 100-3350 oder -3351, oder per E-Mail an 33erhebungsstellezensus@bad-homburg.de.