Skip to main content Skip to footer
Arbeit, Steuern und Finanzen

Gewerbeabmeldung

Wenn es meldepflichtige Änderungen in einem bestehenden Gewerbe gibt, müssen Sie das als natürliche (Einzelunternehmer) oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien) innerhalb von 6 Wochen das dem Gewerbeamt melden.


Anzeigepflichtig sind folgende Veränderungen:
1. Einzelgewerbetreibende:

  • Wechsel der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk
  • Beendigung eines Gewerbes


2. Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG):

  • Wechsel der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk
  • Beendigung eines Gewerbes
  • Austritt eines Gesellschafters bei einer GmbH / OHG
Zum Online-Service
Costs and paymentmethods

Für die Bearbeitung der Gewerbemeldeverfahrens 28,- €
Für den gesiegelte Gewerbeauszug (Nachweis für den Gewerbetreibenden) 8,- €

Requirements
  • Der Gewerbesitz muss in Bad Homburg ansässig gewesen sein
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Nicht-EU-Bürgern wird zusätzlich der Nationalpass und der Aufenthaltstitel benötigt
Authentication
  • No authentication
Legal basis

§§ 11, 14, 15 Gewerbeordnung und die Gewerbeanzeigeverordnung

Officials
Gerwerbean- ab- und ummeldungen
Address
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Mailing address
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus

Advisers

Zum Online-Service