Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben, ist das Stadtbüro für die Ausstellung Ihres Personalausweises zuständig.
Die Person, für welche das Ausweisdokument bestimmt ist, muss zur Beantragung persönlich erscheinen. Die Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
· bisheriger Personalausweis oder Reisepass
· Geburtsurkunde bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokuments
· Für Personalausweise für Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres
· Ausweisdokumente der sorgeberechtigten Elternteile
· wenn ein sorgeberechtigter Elternteil nicht zur Beantragung erscheint, dessen Einverständniserklärung
· Namensänderungsurkunde bei kürzlicher Namensänderung oder wenn z.B. das Patronym im Ausweisdokument erscheinen soll
· Nach Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde sowie die letzte Personenstandsurkunde (in deutscher Sprache)
· Aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
Ab dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder entgegengenommen und verarbeitet werden.
· Sie können ein Lichtbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen und verschlüsselt an das Stadtbüro übermitteln lassen. Über den folgenden Link finden Sie einen zertifizierten Fotodienstleister in Ihrer Umgebung:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/.
· Alternativ können Sie (ab einer Körpergröße von 1,00 m) ein Lichtbild am Lichtbildautomat
der Firma Lause GmbH in unseren Räumlichkeiten erstellen lassen.
Weitere Informationen
Ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht die Pflicht, eine Unterschrift zu leisten, welche auf dem Ausweisdokument sichtbar ist.
Die Abgabe von Fingerabdrücken ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres Pflicht.