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Services vor Ort

Reisepass - Beantragung

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben, ist das Stadtbüro für die Ausstellung Ihres Reisepasses zuständig.

Die Person, für welche das Ausweisdokument bestimmt ist, muss zur Beantragung persönlich erscheinen. Die Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. 

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigt man für die Einreise einen biometrischen Reisepass mit einem RFID-Chip. Zudem besteht auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen, wenn die Ausstellung eines        regulären Reisepasses zeitlich nicht mehr möglich ist. Dieser  enthält jedoch keinen RFID-Chip. 

Bitte erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrem Reiseantritt auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes oder des Konsulats, mit welchen Ausweisdokumenten Sie in Ihr Zielland einreisen können.

Regulär hat ein Deutscher Reisepass 32 Seiten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 Seiten zu beantragen.

Grundsätzlich darf man nur einen gültigen Reisepass besitzen. Bei einem nachgewiesenem berechtigten Interesse ist die      Beantragung eines zweiten Reisepasses möglich.

 

Die Gültigkeitsdauer beträgt:

·      bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre

·      ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre

·      vorläufiger Reisepass (unabhängig vom Alter): max. 12 Monate

·      Zweitpass: 6 Jahre

 

Das Ausweisdokument kann vorab ungültig werden, wenn

·      die einwandfreie Feststellung der Identität anhand des Lichtbilds nicht mehr gegeben ist

·      sich der Familienname geändert hat

·      die Daten aufgrund von starken Verschmutzungen nicht mehr lesbar sind oder

·      das Dokument beschädigt ist

Die Beschädigung des RFID-Chips führt jedoch nicht zur Ungültigkeit.

Statusabfrage Reisepass

Costs and payment methods

·      70,00 € für Antragsteller ab Vollendung des 24. Lebensjahres

·      37,50 € für Antragsteller bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

·      26,00 € für einen vorläufigen Reisepass

·      Doppelte Gebühr für Ausstellung außerhalb der Öffnungszeiten oder bei nichtzuständiger Behörde

·      32,00 € Aufschlag für eine Express-Lieferung (innerhalb von 3 Werktagen)

·      22,00 € Aufschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten

·      21,00 € Aufschlag für Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

·        7,00 € für ein biometrisches Lichtbild am Lichtbild-Automat

 

Die Gebühr kann mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) gezahlt werden.

Requirements

Erforderliche Unterlagen 

·      bisheriger Reisepass oder Personalausweis

·      Geburtsurkunde bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokuments

·      Für Reisepässe für Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres

·      Ausweisdokumente der sorgeberechtigten Elternteile

·      wenn ein sorgeberechtigter Elternteil nicht zur Beantragung erscheint, dessen Einverständniserklärung

·      Namensänderungsurkunde bei kürzlicher Namensänderung oder wenn z.B. das Patronym im Ausweisdokument erscheinen soll

·      Nach Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde sowie die letzte Personenstandsurkunde (in deutscher Sprache)

·      Zur Beantragung eines Zweitpasses einen entsprechenden Nachweis des berechtigten Interesses (z.B. vom Arbeitgeber)

·      Aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild

Ab dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder entgegengenommen und verarbeitet werden.

·      Sie können ein Lichtbild von einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen und verschlüsselt an das Stadtbüro                 übermitteln lassen. Über den folgenden Link finden Sie einen zertifizierten Fotodienstleister in Ihrer Umgebung:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/.

·      Alternativ können Sie (ab einer Körpergröße von 1,00 m) ein Lichtbild am Lichtbildautomat

der Firma Lause GmbH in unseren Räumlichkeiten erstellen lassen.

 

 

Weitere Informationen

Ab Vollendung des 10. Lebensjahres besteht die Pflicht, eine Unterschrift zu leisten, welche auf dem Ausweisdokument      sichtbar ist.

Die Abgabe von Fingerabdrücken ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres Pflicht.

 

Officials

Stadtbüro

Address
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Mailing address
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Opening hours

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

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