Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben, ist das Stadtbüro für die Ausstellung Ihres Reisepasses zuständig.
Die Person, für welche das Ausweisdokument bestimmt ist, muss zur Beantragung persönlich erscheinen. Die Beantragung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigt man für die Einreise einen biometrischen Reisepass mit einem RFID-Chip. Zudem besteht auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen, wenn die Ausstellung eines regulären Reisepasses zeitlich nicht mehr möglich ist. Dieser enthält jedoch keinen RFID-Chip.
Bitte erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrem Reiseantritt auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes oder des Konsulats, mit welchen Ausweisdokumenten Sie in Ihr Zielland einreisen können.
Regulär hat ein Deutscher Reisepass 32 Seiten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 Seiten zu beantragen.
Grundsätzlich darf man nur einen gültigen Reisepass besitzen. Bei einem nachgewiesenem berechtigten Interesse ist die Beantragung eines zweiten Reisepasses möglich.
Die Gültigkeitsdauer beträgt:
· bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
· ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
· vorläufiger Reisepass (unabhängig vom Alter): max. 12 Monate
· Zweitpass: 6 Jahre
Das Ausweisdokument kann vorab ungültig werden, wenn
· die einwandfreie Feststellung der Identität anhand des Lichtbilds nicht mehr gegeben ist
· sich der Familienname geändert hat
· die Daten aufgrund von starken Verschmutzungen nicht mehr lesbar sind oder
· das Dokument beschädigt ist
Die Beschädigung des RFID-Chips führt jedoch nicht zur Ungültigkeit.