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Arbeit, Steuern und Finanzen

Stellvertretungserlaubnis Hessisches Gaststättengesetz

Wird bei juristischen Personen oder nicht rechtsfähigen Vereinen nach Erstattung der Gewerbeanzeige nach Satz 1 eine andere Person zur Vertretung nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufen, so ist dies unverzüglich der zuständigen Behörde unter Vorlage der in Satz 1 genannten Unterlagen anzuzeigen. Satz 2 gilt auch, wenn sich Gastgewerbetreibende nach Erstattung der Gewerbeanzeige nach Satz 1 zur Ausübung des Gaststättengewerbes einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters bedienen.

In den Fällen des Abs. 1 hat die zuständige Behörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanzeige die Zuverlässigkeit der Gastgewerbetreibenden, ihrer gesetzlichen Vertretung oder Stellvertretung zu überprüfen und das Ergebnis dieser Überprüfung auf Verlangen amtlich zu bescheinigen.

 

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Costs and paymentmethods

Die Kosten für diese Leistung berechnen sich analog der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) nach Zeitaufwand, mindestens aber 55,00 Euro.

Requirements

Um die Leistung erhalten zu können muss man volljährig sein und seinen Wohnsitz im Inland haben.

Man benötigt folgende Dokumente/ Nachweise: Führungszeugnis (Behördenauskunft), Gewerbezentralregister (Behördenauskunft), Handelsregisterauszug (bei Firmen die beim Registergericht/ Amtsgericht eingetragen sind), Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, Auszug aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht), Bescheinigung des Insolvenzgerichts Amtsgericht u. eine Bescheinigung u. Nachweisheft über Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

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