Zwingende Voraussetzungen gemäß § 34 a Abs. 1 Satz 3 GewO:
1. Zuverlässigkeit
2. Geordnete Vermögensverhältnisse
3. Sachkunde
4. Haftpflichtversicherung
Vorzulegende Unterlagen:
- Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Genossenschaftsregister (falls eingetragen)
bei einer GmbH& Co. KG für die GmbH und die KG:
- Nachweis der notwendigen Mittel oder Sicherheiten
Nachweis der Haftpflichtversicherung mit Wirkung zum Beginn der beabsichtigten Tätigkeit:
- Nachweis über die notwendige Sachkunde für das Bewachungsgewerbe
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft VBG in Hamburg zusätzlich für jede vertretungsberechtigte Person
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vorderseite und Rückseite)
- Führungszeugnis Belegart „0“ (zur Vorlage bei der Behörde, Anschrift s.u.)
zusätzlich für die Gesellschaft (z.B. GmbH) und auch für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführung):
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse (des Wohnortes der Antragstellerin / des Antragstellers bzw. des Betriebssitzes der Gesellschaft)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (§§ 882 b ZPO; www.vollstreckungsportal.de)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt