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Bauen und Versorgung

Entwässerungsgenehmigung - Antrag

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage, an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder am Anschluss an die Abwasseranlage bedürfen einer Änderungsgenehmigung.

Die Städte und Gemeinden haben in ihren Abwassersatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheiden sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Hessischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Erlaubnispflicht, wenn sich nicht eine Ausnahme von dieser Erlaubnispflicht aus der Indirekteinleiterverordnung ergibt. Die zuständige Untere Wasserbehörde erteilt darüber Auskunft.

Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.

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Costs and payment methods

  • Mit Einführung (in 2023) der Änderung der Abwassersatzung werden für die Prüfung der Antragsunterlagen und Erteilung der Entwässerungsgenehmigung Gebühren erhoben, die sich in einer Staffelung an der Größe und Komplexität des Vorhabens orientiert. (Der Gebührenkatalog ist noch in Erarbeitung).
  • zahlbar per Kurzrechnung/Kostenbescheid

Requirements

Authentication

  • No authentication

Officials

Entwässerungsgenehmigung

Contact

    Advisers

    Simone Kostka
    Sachbearbeiterin

    Further information

    • In Verbindung mit der Abwassersatzung wird ein Merkblatt - Technische Spezifikationen Planung und Bau von Zuleitungs- und Anschlusskanälen erstellt. Ein Muster der einzureichenden Unterlagen und die erforderliche Form der Berechnung und Planung ist erstellt und aktuell online zur Verfügung gestellt.
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