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Neue Regelung für den Rechnungsversand an die Stadt Bad Homburg
Aktuelles – 20.12.2024

Neue Regelung für den Rechnungsversand an die Stadt Bad Homburg

Ab 1. Januar 2025
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#badhomburg

Bad Homburg v. d. Höhe. Seit dem 18. April 2024 dürfen Lieferanten und Dienstleister von öffentlichen Auftraggebern in Hessen ausschließlich E-Rechnungen stellen. Diese Verpflichtung wird durch das Wachstumschancengesetz verstärkt, welches ab 1. Januar 2025 die Einführung der E-Rechnung für inländische Business-to-Business-Umsätze vorschreibt.

 

Weitere Infos zur elektronischen Rechnung, deren Ausstellung und Übermittlung gibt es hier.