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Gutschrift für die Abfallgebühren
Aktuelles – 21.10.2024

Gutschrift für die Abfallgebühren

Teilservice 2023: Stadt informiert über Gutschrift für die Abfallgebühren
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#badhomburg

Bad Homburg. Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe informiert alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, dass sie mit dem aktuellen Grundbesitzabgabenbescheid eine Gutschrift für die Abfallgebühren erhalten werden. Die Gutschrift betrifft den Zeitraum von August 2023 bis einschließlich Januar 2024.

 

Hintergrund dieser Gutschrift ist eine rückwirkende Änderung der Abfallgebührensatzung, die die Stadtverordnetenversammlung am 23. November 2023 beschlossen hat. Aufgrund betrieblicher Einschränkungen war es dem Betriebshof im genannten Zeitraum nicht möglich, den Vollservice sowohl bei der Restmüll- als auch bei der Biomüllentsorgung anzubieten. Stattdessen wurde der Teilservice durchgeführt, bei dem die Bürgerinnen und Bürger die Abfallbehälter selbstständig zur Abholung an den Straßenrand stellen mussten.

 

Die Differenz zwischen den Gebühren für den Vollservice und den reduzierten Kosten des Teilservices wird nun automatisch mit dem vorliegenden Grundbesitzabgabenbescheid gutgeschrieben.

 

Die vollständige Abfallgebührensatzung kann auf der Webseite der Stadt Bad Homburg unter www.bad-homburg.de abgerufen werden. Suchbegriff: „Stadtrecht“, dann navigieren zu „Stadtregelungen & Satzung“ und „Abfallgebührensatzung“.

Für Rückfragen zu den Grundbesitzabgabenbescheiden können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an steuern@bad-homburg.de wenden. Bei Fragen zur Abfallentsorgung oder zum Wechsel von Abfallbehältern steht die E-Mailadresse betriebshof@bad-homburg.de zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Stadt unter dem Suchbegriff „Abfallbehälter“.