Kinderbetreuung
Kinderbetreuung im Normalbetrieb
Mit der neuen Corona-Basisschutz vom 29.04.2022 und den darin enthaltenen Lockerungen geht der Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen weiterhin in die Verantwortung der Einrichtungsträger über. Die Hygienepläne der Einrichtungen gelten wieder. Das bedeutet, dass es keine landesweiten Betretungsverbote bei bestimmten Symptomen mehr gibt. Vielmehr gilt hier, dass kranke Kinder und auch kranke Erwachsene grundsätzlich nicht in eine Kindertageseinrichtung gehören. Durch den Wegfall der Verfolgung von Kontaktpersonen ergeben sich durch positive Fälle in den Einrichtungen keine Konsequenzen mehr für den Tagesbetrieb außer für die nachgewiesen infizierte Person. Die Pandemie ist aber noch nicht vorbei, deshalb ist es wichtig, dass nun jeder und jede Einzelne darauf achtet, unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden und sich selbst und andere bestmöglich zu schützen.
Der Träger der städtischen Kitas hat im Rahmen des Hausrechts entschieden, dass die Kindertagesstätten von den Eltern weiterhin nur mit Schutzmaske des Standards FFP2, KN95 oder einer vergleichbaren Ausführung betreten werden dürfen, die Vorlage eines negativen Testnachweises entfällt.
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Allgemeine Informationen über Bad Homburger Kitas nach oben
Informationen für Erzieher/innen
Richtlinien für die Aufnahme in städtische Einrichtungen nach oben
Für die Aufnahme Ihres Kindes gelten bei den städtischen Einrichtungen von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Richtlinien. Darunter fällt auch die Ganztagesbetreuung. Unter Umständen müssen Sie dafür Ihre Berufstätigkeit nachweisen und das unten stehende Formular ausfüllen.
Für die Aufnahmekriterien nichtstädtischer Einrichtungen müssen Sie sich an den jeweiligen Träger wenden.
Die städtischen Richtlinien
- Download: Hier können Sie die städtischen Richtlinien herunterladen (PDF-Datei, 684,92 KB)
- Download: Formular zur Bestätigung der Berufstätigkeit zum Herunterladen (PDF-Datei, 39,46 KB)
- Download: Kitasatzung (PDF-Datei, 92,91 KB)
- Download: Kita-Satzung Elternbeteiligung (PDF-Datei, 29,73 KB)
- Download: Kita-Gebührensatzung der Stadt Bad Homburg (PDF-Datei, 60,32 KB)
- Download: Die Qualitätsstandards der Stadt Bad Homburg (PDF-Datei, 7,87 MB)
- Download: Die Beschwerdebroschüre (PDF-Datei, 2,56 MB)
- Download: Tipps und Hinweise für ein gesundes Miteinander (PDF-Datei, 1,4 MB)
Kinderkrippe
In einer Kinderkrippe kann Ihr Kind ab dem vollendeten 6. Lebensmonat aufgenommen werden. Die Kinderkrippen arbeiten mit unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen. Die Seiten der einzelnen Einrichtungen bieten Ihnen einen Überblick.
Kindergarten
Schulkindbetreuung
Altersübergreifende Betreuung
Kindertagespflege
Das Angebot der Tageseinrichtungen wird gemäß § 29 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) durch die Kindertagespflege erweitert.
Diese dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes während des Tages durch eine geeignete Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen.
Bei der Betreuung Ihres Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater können viele Dinge individuell geregelt werden. Die Betreuung ist für alle Altersstufen möglich.
Die Tageseinrichtung sowie die Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ergänzen und unterstützen die Erziehung des Kindes in der Familie und fördern die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu geben. Zur Erfüllung dieser Aufgabe und zur Sicherung eines kontinuierlichen Bildungs- und Erziehungsprozesses arbeiten die pädagogischen Fachkräfte mit den Erziehungsberechtigten und den anderen an der Bildung und Erziehung beteiligten Institutionen und Tagespflegepersonen partnerschaftlich zusammen.
Online freie Kinderbetreuungsplätze anfragen nach oben
Bezahlung nach oben
Fragen zur Zahlung Ihrer Kindertagesstättengebühren in städtischen Einrichtungen können Sie an die Stadtkasse richten.
Eltern mit geringem Einkommen können von der Stadt unterstützt werden.
Bitte wenden Sie sich an Kinderbetreuungbad-homburgde oder an die Telefonnummer 06172 – 100 5058 oder 06172 – 100 5043.
Übernahme Kinderbetreuungskosten nach oben
Wir sind für Sie da!
Falls Sie Fragen zum Rechtsanspruch und zur Kinderbetreuung in der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe haben oder Hilfe beim Registrierungs- und Voranmeldeprozess in unserem Online-Portal LITTLE BIRD benötigen, können Sie gerne ohne Voranmeldung zu unseren Sprechzeiten kommen.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und
Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Telefonisch können Sie uns unter:
06172 – 100 5052, 06172 – 100 5058 oder 06172 – 100 5043
erreichen.
Oder Sie senden eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an:
Zudem besteht die Möglichkeit einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin außerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.