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Stadt Bad Homburg sucht ehrenamtliche Schiedsperson
Aktuelles – 12.07.2024

Stadt Bad Homburg sucht ehrenamtliche Schiedsperson

Ehrenamtliche Tätigkeit im Rechtsbereich
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Bad Homburg. Für den Schiedsamtsbezirk Bad Homburg v. d. Höhe III (Gonzenheim) sucht die Stadt Bad Homburg eine geeignete Person, die sich für das Ehrenamt als Schiedsfrau oder Schiedsmann zur Verfügung stellt. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die Bürgerinnen oder Bürgern übertragen werden soll, die in der Gemeinde allgemeines Ansehen und das Vertrauen ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger genießen.

 

Spannende Tätigkeit

Die Schiedsperson wird eingeschaltet zur Schlichtung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre. Sie ist auch einzuschalten bei strafrechtlichen Handlungen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Sachbeschädigung oder Bedrohung.

 

Bevor Betroffene gegen Beschuldigte mit einer Privatklage vorgehen können, müssen sie dem Gericht eine Bescheinigung des zuständigen Schiedsamtes über die Erfolglosigkeit des Sühneversuchs vorlegen. Weitere Informationen zu den Aufgaben einer Schiedsperson gibt es unter www.schiedsamt.de.

 

Schriftliche Bewerbung

Personen, die in Bad Homburg wohnen, das 30. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, und sich für die genannte Tätigkeit interessieren, werden gebeten, sich schriftlich und mit Lebenslauf zu bewerben unter

Magistrat des Stadt Bad Homburg v. d. Höhe

Fachbereich Recht

Bahnhofstraße 16 – 18

61352 Bad Homburg v. d. Höhe

 

Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt. Die Bestätigung der Wahl und die Vereidigung erfolgen durch den Direktor des Amtsgerichts Bad Homburg.

 

Bei Rückfragen steht Frauke Rögler-Rumscheidt von der Stadtverwaltung unter (06172) 100-3011 oder frauke.roegler-rumscheidt@bad-homburg.de gerne zur Verfügung.