Beratung von Fachkräften bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Mit der Einführung des §8a SGB VIII hat der Gesetzgeber den Schutzauftrag bei Kinderwohlgefährdung auf die Träger der freien Jugendhilfe ausgeweitet. Einrichtungen und deren Mitarbeiter werden aufgefordert die Signale für eine Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen. Bei der Gefährdungseinschätzung ist eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuzuziehen. Die Mitarbeiter der Fachstelle Kinderschutz führen anonyme Beratungsgespräche durch. Sie unterstützen bei der Einschätzung einer eventuellen Kindeswohlgefährdung, ermutigen das Gespräch mit den Eltern zu suchen und Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Hilfen durch die Eltern auszuschöpfen. Die Beratung ist für pädagogische Fachkräfte, Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Lehrkräfte kostenfrei.Hier steht dann ein Beschreibungstext zu den Leistungen.
Bei akuter Kindeswohlgefährdung ist direkt der Allgemeine Soziale Dienst (Tel. 06172-5070) oder die örtliche Polizei (Tel. 06172-1200) einzuschalten.