Integrationsmaßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund
Das Förderprogramm „WIR“ wurde mit dem Ziel entwickelt, die Integrations- und Teilhabechancen von Menschen mit Migrationshintergrund in Hessen zu verbessern, insbesondere von neu Zugewanderten. Daher liegen die Programmschwerpunkte zum einen auf der interkulturellen Öffnung von Ämtern, Behörden, Wohlfahrtsverbänden und Vereinen. Zum anderen auf dem Ausbau der Willkommens- und Anerkennungskultur in den hessischen Kommunen und Kreisen unter Einbeziehung von allen Bürgerinnen und Bürgern.
Unter dieser Schwerpunktsetzung können nachfolgende Bereiche finanziell gefördert werden:
- "WIR-Koordinationsstellen" in allen hessischen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten
- Vorhaben zur Interkulturellen Öffnung und Willkommens- und Anerkennungskultur und modellhafte Integrationsprojekte.
- Die Qualifizierung und der Einsatz ehrenamtlich tätiger Integrationslotsinnen und –lotsen.
- Niedrigschwellige Sprachfördermaßnahmen für Erwachsene mit dauerhaftem und rechtmäßigem Aufenthalt (z. B. Mama-lernt-Deutsch-Kurse).
Zuständige Stelle
An das
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 25
Wilhelminenstr. 1-3
64283 Darmstadt
Tel.: +49 6151 12-5524
Unterlagen
Antragsformular, Konzept, Kosten- und Finanzierungsplan, gegebenenfalls Detailangaben.
Mitzubringen
Antragsformvordrucke können auf www.integrationskompass.de bzw. auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt abgerufen werden.
Rechtsgrundlagen
Förderrichtlinie zum Landesprogramm „WIR – Wegweisende Integrationsansätze Realisieren“, StAnz. 30/2013 S. 909 vom 22.07.2013.
Rechtsbehelf
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Zuwendungen erfolgen im Rahmen der jährlich verfügbaren Fördermittel.
Hinweise
Privatpersonen können keine Anträge stellen (s. Antwort zur Frage „Verfahrensablauf“).
Weitere Informationen zum WIR-Programm und auch zu Publikationen finden Sie auf
Bearbeitungszeit
Förderanträge sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt, vorzulegen.
Die verschiedenen Antragsfristen können der Förderrichtlinie entnommen werden. Diese steht als Download zur Verfügung.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.