Mietspiegel
Weitere Ausführungen und eine Richtlinie für die Aufstellung eines Qualifizierten Mietspiegels finden Sie in den "Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnraum in Mietspiegeln " des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Rechtsgrundlagen
§ 558d BGB
§ 558c BGB
Hinweise
Die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe verfügt über keinen Mietspiegel.
Nach § 558 a BGB kann zur Begründung oder Abwehr eines Mieterhöhungsverlangens auch auf entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen oder auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichwertig Bezug genommen werden. Wir empfehlen, sich entweder an den Mieterverein, Telefon 06172 685446 oder an den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein, Telefon 06172 592080, zu wenden.