Städtischer Mietzuschuss
Zweck des Mietzuschusses
Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe einen Mietzuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum als freiwillige soziale Leistung. Die Zuschussgewährung erfolgt speziell für solche Mieter, die über den Einkommensgrenzen, die für die Gewährung von staatlichem Wohngeld gelten, liegen.
Wer ist antragsberechtigt ?
Jeder Bürger, der in Bad Homburg v. d. Höhe eine Wohnung angemietet hat.
Art der Förderung
Die Förderung wird als laufender Zuschuss zur Senkung der Miete gewährt.
Höhe der Förderung
Die Höhe des Mietzuschusses ist abhängig von der Familiengröße, den berücksichtigungsfähigen Wohnkosten und der Einkommenshöhe. Die Gewährung von Mietzuschuss ist antragsabhängig. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Wird hiernach ein Wiederholungsantrag eingereicht, sind die persönlichen, wirtschaftlichen und sachlichen Voraussetzungen neu nachzuweisen.
Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Der Mietzuschuss wird erstmals ab 1. des Monats der Antragstellung gewährt.
Unsere Öffnungszeiten: Mittwoch 8 – 12 Uhr.
Links und Downloads
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Angelika Göhringer | 06172 100-5092 | angelika.goehringerbad-homburgde |