Meldepflicht
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Die Formulare liegen auch im Stadtladen aus bzw. werden bei der Anmeldung ausgedruckt.
Bei Umzug innerhalb des Hochtaunuskreises können wir auch Ihr Auto ummelden.
Denken Sie auch an die Ummeldungen von: Gas, Wasser, Strom, Mülltonne, Hundesteuer, Versicherungen, Zeitungs- und Zeitschriftenabo, Telefon.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E‑Mail |
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Auskunft Stadtbüro | 06172 100-3101 | stadtbuerobad-homburgde |