Pressemeldungen
11.04.2022
Vortrag "Vom dynastischen Witwensitz zum annektierten Staat" am 20. April
Bad Homburg v. d. Höhe. Der nächste Vortrag in der Reihe „Aus dem Stadtarchiv. Vorträge zur Bad Homburger Geschichte“ findet am Mittwoch, 20. April 2022, jeweils um 15 und 19 Uhr (Einlass 14.30 bzw. 18.30 Uhr) in der Villa Wertheimber statt.
Referent Dr. Jürgen Rainer Wolf (ehem. Hess. Staatsarchiv Darmstadt) hält einen Vortrag zum Thema „Vom dynastischen Witwensitz zum annektierten Staat – 1622: Hessen-Homburg entsteht“ in der Villa Wertheimber.
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Zum Inhalt:
Eigentlich sollte gerade das nicht noch einmal passieren: die Gründung eines abgespaltenen Territoriums zur Ausstattung männlicher Erben eines regierenden Fürsten. 1567 war das in Hessen schon einmal geschehen, für seine männlichen Nachkommen verfügte Philipp der Großmütige testamentarisch die Teilung.
Nach dem Tod des Begründers der Linie Hessen-Darmstadt, Georgs I., erreichte sein ältester Sohn, Ludwig V., 1602 die Einführung der Primogenitur. Die jüngeren Brüder Philipp und Friedrich sollten mit Geld- und Sachrenten abgefunden werden. Diese Regelung hatte Bestand, bis der Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges die Zahlungen unmöglich machte. Die beabsichtigte Heirat Friedrichs machte eine standesgemäße Ausstattung der Ehefrau mit entsprechender Wohnung und einem Wittum erforderlich, was durch die Übergabe von Schloss, Stadt und Amt Homburg gewährleistet werden konnte. Dem am 6. März 1622 getroffenen Vergleich über das Deputat und die Übergabe des „Amtes Homburg“ mit allen Rechten und Pflichten, aber ohne landesherrliche Gewalt, folgte am 23. Juli die Übergabe. Darüber hinaus wurde eine Apanage-Zahlung vereinbart. Dies wurde zum Ausgangspunkt jahrzehntelanger Streitigkeiten, die erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts beigelegt wurden.
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Zum Inhalt:
Eigentlich sollte gerade das nicht noch einmal passieren: die Gründung eines abgespaltenen Territoriums zur Ausstattung männlicher Erben eines regierenden Fürsten. 1567 war das in Hessen schon einmal geschehen, für seine männlichen Nachkommen verfügte Philipp der Großmütige testamentarisch die Teilung.
Nach dem Tod des Begründers der Linie Hessen-Darmstadt, Georgs I., erreichte sein ältester Sohn, Ludwig V., 1602 die Einführung der Primogenitur. Die jüngeren Brüder Philipp und Friedrich sollten mit Geld- und Sachrenten abgefunden werden. Diese Regelung hatte Bestand, bis der Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges die Zahlungen unmöglich machte. Die beabsichtigte Heirat Friedrichs machte eine standesgemäße Ausstattung der Ehefrau mit entsprechender Wohnung und einem Wittum erforderlich, was durch die Übergabe von Schloss, Stadt und Amt Homburg gewährleistet werden konnte. Dem am 6. März 1622 getroffenen Vergleich über das Deputat und die Übergabe des „Amtes Homburg“ mit allen Rechten und Pflichten, aber ohne landesherrliche Gewalt, folgte am 23. Juli die Übergabe. Darüber hinaus wurde eine Apanage-Zahlung vereinbart. Dies wurde zum Ausgangspunkt jahrzehntelanger Streitigkeiten, die erst in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts beigelegt wurden.