Planung / Rechtliches
Planungsrechtliche Grundlage der Planung: der Bebauungsplan nach oben
Planungsrechtliche Grundlage für das Bauen im Gebiet „Am Hühnerstein“ sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 126
Dieser enthält neben den gängigen Regelungen zu Art, Maß, Lage und Gestaltung der Bebauung auch gebietsspezifische Besonderheiten. Dies sind u.a.:
- Bestimmung der zulässigen Gebäude- bzw. Wandhöhen auf Grundlage eines (Straßen-) Höhenplans, der Anlage zum Bebauungsplan ist. Dieser Plan dient ausschließlich als Grundlage zur Ermittlung der zul. Gebäude- bzw. Wandhöhen. Für die Höhenanschlüsse der Baugrundstücke an die Straßen siehe hier.
- Berücksichtigung von Anlagen zur Drosselung der Ableitung des Niederschlagswassers für alle Baugrundstücke südlich der Straße Am Hühnerstein (Planstraße A/ Am Hühnerstein), z.B. mittels Retentionszisternen (Bebauungsplan Festsetzung Pkt. 14.3).
- Für Baugrundstücke angrenzend an die öffentlichen Grünflächen P1 und P2 sind gesonderte Vorgaben zu Anpflanzungen zu berücksichtigen (Festsetzung Pkt. 13).
- Ausschluss von Anlagen zur (gelegentlichen) Gebäudeheizung / Warmwasserbereitung mit flüssigen oder festen Brennstoffen (Festsetzung Pkt. 16)
- Außenbeleuchtung nur mit UV-freiem Lichtspektrum (Festsetzung Pkt. 14.4)
Sonstige städtische Satzungen nach oben
Bei der Planung von Bauvorhaben sind auch weitere städtische Satzungen zu berücksichtigen. Für das Baugebiet sind dies insbesondere:
- Fernwärmesatzung für das Baugebiet „Am Hühnerstein“
- Stellplatzsatzung
- Kleinkinderspielplatzsatzung
Vorbeugende Gefahrenabwehr / 2. Rettungsweg nach oben
Die Art der baulichen Nutzung entspricht, mit Ausnahme der im Bebauungsplan mit WA1.2 und WA2 bezeichneten Bereichen, den Vorgaben der Gebäudeklassen 1 – 3 der Hessischen Bauordnung (§ 2 (3) HBO). Die Sicherstellung der Rettungswege nach § 13 (3) HBO erfolgt für die Gebäudeklassen 1 - 3, sofern für die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges Rettungsgeräte der Feuerwehr eingeplant werden, über die tragbare Steckleiter von der unmittelbar erschließenden öffentlichen Verkehrsfläche aus.
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