Aktuelles
Eindrücke aus der Luft
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Fortschritte des letzten Jahres im Baugebiet. Steuern Sie selbst den Vorher-/Nachher-Vergleich über die Regler.
Viel Spaß.
Zeitplan der Bauabschnitte
Die Stadt hat das Baugebiet in vier Bauabschnitte unterteilt. Es wird zunächst für den Straßenbau ein Vorstufenausbau ausgeführt, d. h. die Straßen erhalten eine Asphaltfläche und links und rechts werden die restlichen Flächen geschottert.
Sobald die Hochbauten errichtet sind, wird die Stadt Bad Homburg mit dem Straßenendausbau beginnen.
Folgend sind die voraussichtlichen Freigabetermine der Baufelder für den Hochbau dargestellt.
Fertigstellung der Freianlagen
Erster Spatenstich für die Erschließung
Die Stadt hat die Firma Reuscher Tiefbau GmbH aus Rennerod mit der Ausführung der zur Wohngebietserschließung erforderlichen Tiefbauarbeiten beauftragt. Die eigentlichen Erschließungsarbeiten finden im ersten Abschnitt im Bereich des bereits vorhandenen Wirtschaftsweges zwischen Nieder-Erlenbacher Weg und Beudeweg statt.
Leitfaden für Bauherren
Unter Bauherren-Informationen finden Sie zahlreiche Informationen und Links rund um die Themen Planen und Bauen im neuen Wohngebiet.
Zusammenarbeit mit Bauträger
Die Stadt Bad Homburg v.d. Höhe hat sich mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017 für die Zusammenarbeit mit einem Bauträger für das Baugebiet „Am Hühnerstein“ entschlossen. Daher werden nun die notwendigen verfahrensrechtlichen Schritte eingeleitet, um das Vergabeverfahren förmlich abzuschließen. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie alle Informationen zum Bauträger und den Häusern (einschließlich Preis).
Die Interessentenliste für das Baugebiet „Am Hühnerstein“ wird zum 31.08.2017 geschlossen. Anschließend erfolgt die Vergabe der Grundstücke.
Unanfechtbarkeit und In-Kraft-Treten des Umlegungsplans
Der Umlegungsplan „Am Hühnerstein“ ist mit Bekanntmachung in der Presse am 23.06.2017 in Kraft getreten. Damit wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Eigentümer werden in den Besitz der neuen zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Die Berichtigung der öffentlichen Bücher (Kataster, Grundbuch und Baulasten) wurde beantragt. Das schon berichtigte Kataster kann beim Amt für Bodenmanagement eingesehen werden.